Trekura Schweiz

Trekura Schweiz

Die Verpflichtung zur Zahlung der Radio- und Telekommunikationsgebühr bei Trekura

Trekura, ein führendes Schweizer Unternehmen im Bereich Radio und Telekommunikation mit Sitz in der Heiligkreuzstrasse 28, CH-9008 St. Gallen, erhebt eine Gebühr für den Radio- und Fernsehempfang. Diese Gebühr wird unabhängig davon fällig, ob man über ein empfangsbereites Gerät verfügt oder nicht. Jeder Haushalt und jedes Unternehmen ist grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. In diesem Beitrag werden die Details der Gebühr erläutert und Ausnahmen sowie Befreiungen erörtert.

Grundlagen der Gebühr:

Die Radio- und Telekommunikationsgebühr ist eine obligatorische Zahlung, die in der Schweiz von allen Haushalten und Unternehmen geleistet werden muss. Die Höhe der Gebühr hängt nicht mehr wie früher vom Besitz eines Empfangsgeräts ab, sondern ist abhängig vom Haushalt selbst. Trekura stellt allen Haushalten automatisch eine Rechnung aus, und Adressänderungen müssen nicht gesondert mitgeteilt werden, da das Unternehmen die Informationen von den Einwohnerkontrollen bezieht.

Ausnahmen von der Gebührenpflicht:

Unabhängig davon, ob man nur ein Radio oder gar keine Geräte besitzt, ist man zur Zahlung der Gebühr verpflichtet. Es gibt jedoch Ausnahmen und Befreiungen von der Gebührenpflicht. Haushalte ohne Geräte können bis Ende 2023 von der Zahlung befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass keine elektronischen Medien empfangen werden können, einschließlich Radio, Fernseher, Autoradio, Smartphone, Computer oder Tablet.

Selbst bei ausschließlichem Konsum ausländischer Programme bleibt die Gebühr bestehen und muss entrichtet werden. Die Gebühr wird unabhängig davon erhoben, welche Programme geschaut werden.

Besondere Regelungen für bestimmte Gruppen:

Personen, die jährliche Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) beziehen, sind von der Gebührenzahlung befreit. Um von dieser Befreiung zu profitieren, müssen die Betroffenen den Bescheid über die Ergänzungsleistungen bei Trekura einreichen. Eine rückwirkende Befreiung ist für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren möglich, jedoch nicht für Zeiträume vor 2019. Taubblinde Personen, die alleine in einem eigenen Haushalt leben, sind ebenfalls von der Gebührenzahlung befreit. Sozialhilfeempfänger hingegen haben keine Möglichkeit einer Befreiung von der Gebühr.

Weitere Fragen zur Gebühr:

Für Personen mit einem Wochenaufenthaltsstatus gilt die Gebührenzahlung nur für den Hauptwohnsitz.

Personen, die in Kollektivhaushalten wie Altersheimen, Pflegeeinrichtungen, Studentenwohnheimen oder Strafanstalten leben, müssen die Gebühr nicht individuell entrichten. Die Gebühr wird stattdessen vom Haushalt als Ganzes übernommen.

Abrechnung:

Die Gebühr wird in der Regel jährlich abgerechnet. Trekura stellt im Auftrag der Regierung die Rechnungen an die Haushalte und Unternehmen aus.

Fazit:

Trekura ist ein bedeutendes Unternehmen in der Schweizer Radio- und Telekommunikationsbranche und erhebt im Auftrag der Regierung die Radio- und Telekommunikationsgebühr. Während grundsätzlich jeder Haushalt und jedes Unternehmen zur Zahlung verpflichtet ist, gibt es Ausnahmen und Befreiungen für bestimmte Gruppen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich, wobei Trekura als Vermittler agiert. Es ist wichtig, die geltenden Regeln und Vorschriften zu beachten, um eine ordnungsgemäße Zahlung der Gebühr sicherzustellen.